Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen marketing + film und dem Auftraggeber vereinbarten Aufträge. Alle Angebote sind frei bleibend.
Ein Dienstleistungsvertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde marketing + film eine Auftragsbestätigung erteilt (per E-Mail oder Post).
Zwecks rechtswirksamen Zustandekommens des Vertrages bedarf es immer einer schriftlichen Bestätigung, welche per Fax, E-Mail oder Briefpost erfolgen kann. Kostenvoranschläge/Angebote sowie alle sonstigen Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind bei nicht Zustandekommen des Vertrages entweder an marketing + film zurückzugeben oder umgehend zu vernichten.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand des Vertrages sind die mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungen entsprechend dem bestätigten Angebot. Im vorgegebenen Rahmen hat marketing + film uneingeschränkte Gestaltungsfreiheit. marketing + film wird die Weisungen, die der Auftraggeber erteilt, im Rahmen dieser gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über die vereinbarten Korrekturschleifen hinaus gehen, so hat er die Mehrkosten, die Ihm vorher mitzuteilen sind, zu tragen.
1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, marketing + film rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Für Schäden, die aus Ereignissen resultieren, die der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen sind, haftet marketing + film nicht.
1.3. Der Auftraggeber haftet dafür, dass er berechtigt ist, die marketing + film zur Verfügung gestellten Unterlagen verwenden zu dürfen und stellt marketing + film insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
2. Urheber- und Nutzungsrecht
Der erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf der Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen von marketing + film gerichtet ist. Der Urheberrechts-
schutz besteht auch an allen Entwürfen, Skizzen, Präsentationen, Reinzeichnungen, etc. und auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Auf Entwürfe besteht seitens des Auftraggebers grundsätzlich kein Nutzungsrecht. Ausnahmen müssen schriftlich fixiert werden.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, sofern dadurch kein Mehraufwand entsteht. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von marketing + film weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
marketing + film überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
marketing + film überträgt dem Auftraggeber in dem vorher vereinbarten Umfang alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der von marketing + film erbrachten Leistungen. Insofern diese Übertragung zeitlich, örtlich und nach dem erforderlichen Verwendungszweck beschränkt ist, wird dies separat im Auftrag festgelegt. Der jeweilige Umfang ergibt sich aus dem einzelnen Auftrag. Die Übertragung schließt das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung an dritte Unternehmer aus.
3. Vergütung
3.1. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
3.2. Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die marketing + film zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Insofern keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, sind bis zu zwei Korrekturzyklen im Endpreis vereinbart. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann marketing + film eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen – insofern bei marketing + film durch die vom Auftraggeber verursachte Verzögerung Mehrkosten entstehen. Diese Mehrkosten sind dem Auftraggeber separat aufzuweisen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann marketing + film auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
3.4. marketing + film hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren. Reisen und die Vergabe von Fremdleistungen sind mit dem Auftraggeber vorher abzustimmen.
3.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. marketing + film ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Der erbrachten Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
3.6. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
4. Fremdleistungen
4.1. marketing + film regelt die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im eigenen Namen über gesonderte Kooperationsverträge.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, marketing + film im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
5. Eigentum, Rückgabepflicht
5.1. An Entwürfen und Vorarbeiten wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist entsprechend Ziffer 2 dieser AGB.
5.2. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6. Herausgabe von Daten
6.1. marketing + film ist nach Begleichung der jeweils erteilten Rechnung verpflichtet, die im Angebot vereinbarten Dateien, Daten und Datenträger herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass marketing + film ihm Dateien, Daten und Datenträger zur Verfügung stellt, die über das im Auftrag vereinbarte hinausgehen, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2. Hat marketing + film dem Auftraggeber Dateien, Daten und Datenträger zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von marketing + film verändert, vervielfältigt oder verwertet werden.
6.3. Gefahr und Kosten von Transport bzw. Übertragung der Dateien, Daten und Datenträger trägt der Auftraggeber.
6.4. marketing + film haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Dateien, Daten und Datenträger. Die Haftung von marketing + film ist ausgeschlossen bei Fehlern an Dateien, Daten und Datenträger, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
7. Belegmuster, Namensnennung
7.1. marketing + film ist berechtigt, Werbemittel oder Kopien des Vertragsgegenstands mit Einverständnis des Kunden für Eigenwerbung zu nutzen.
7.2. marketing + film hat ein Recht auf Namensnennung bei Veröffentlichungen ihrer Produkte durch den Auftraggeber. Bei der Urheberbezeichnung ist gemäß Ziffer 2 dieser AGB zu verfahren.
8. Haftung
8.1. marketing + film haftet nur für Schäden, die von marketing + film oder hinzugezogenen Kooperationspartnern und freien Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.
8.2. marketing + film haftet dafür, dass die hergestellten Werke keine Mängel aufweisen und Rechten Dritter bei der Verwertung nicht entgegenstehen.
8.3. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
8.4. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche nach Lieferung schriftlich bei marketing + film geltend zu machen. Danach bzw. nach Rechnungsbegleichung gilt das Werk als vertragsgemäß und ohne Mängel abgenommen.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von marketing + film als Gerichtsstand vereinbart.
9.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
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